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Führerschein mit 17

Autofahren ab 17 - auf die richtige Begleitung kommt es an!

Ziel des begleiteten Fahrens ab 17 ist es, die Verkehrssicherheit junger Fahranfänger zu erhöhen. Einer der positiven Nebeneffekte dabei ist, dass die Probezeit bereits während dieser Zeit läuft. Die jungen Fahrer dürfen, nach bestandener Prüfung, bereits ab vollendetem 17. Lebensjahr ans Steuer. Allerdings muss bei jeder Fahrt eine Begleitperson anwesend sein. Diese Begleitperson wird in die Prüfbescheinigung des Fahranfängers eingetragen.

Was vor mehr als 10 Jahren in Deutschland als Modellversuch begann, hat sich in der Praxis mit positiven Ergebnissen durchsetzen können. Heute gehört das begleitete Fahren mit 17 zum festen Bestandteil unserer Fahrschulausbildung.

Führerschein mit 17

Die Vorteile dieser Ausbildungsvariante liegen auf der Hand:

  • mäßigender Einfluss einer Begleitperson, die nicht aus derselben Zielgruppe stammt

  • zusätzliche Fahrpraxis für den Fahranfänger, der noch kein eigenes Fahrzeug besitzt – die Phase des Lernens wird verlängert

  • junge Fahrer können von der Erfahrung der Begleitperson profitieren

Untermauert wurden diese Erwartungen durch Auswertungen zurückliegender Studien und Feldversuche. Diese belegten, dass sich die Unfallzahlen beim späteren Alleinfahren reduzierten und auch in der Begleitphase keine Personenschäden zu verzeichnen waren.

Was kann beantragt werden?

Der Bewerber kann im Rahmen des begleiteten Fahrens die Klasse B (bei uns nun die Klasse B197), jedoch keine Doppelklasse B/A oder B/A2 erwerben. Bei der Beantragung müssen die Begleitpersonen bereits angegeben werden.

Wer ist als Begleitperson geeignet?

Das Mindestalter beträgt 30 Jahre. Die Begleitperson muss mindestens (und ohne Unterbrechungen) im Besitz des Führerscheins für die Klasse B sein. Maximal 1 Punkt darf im Verkehrszentralregister in Flensburg verzeichnet sein. Die Begleitperson muss jedoch nicht mit dem Fahranfänger verwandt sein.

Ausbildung

Der Fahrschüler darf im Alter von 16 1/2 Jahren die Ausbildung beginnen. Die schriftliche Zustimmung des gesetzlichen Vertreters, ist bei behördlichen Antragstellung und vor Beginn der Ausbildung in der Fahrschule notwendig.

Die Ausbildungsinhalte entsprechen der üblichen Ausbildung für den Führerschein der Klasse B197.

Prüfungen

3 Monate vor Vollendung des 17. Lebensjahres darf die theoretische Prüfung abgelegt werden. 4 Wochen vor dem 17. Geburtstag dann die praktische Prüfung.

Ausgehändigt wird die Prüfbescheinigung jedoch frühestens am Geburtstag selbst. Diese ist im gesamten Bundesgebiet gültig, jedoch nicht im Ausland!

Die Klasse B/B17 schließt die Klassen AM und L ein. Diese Klassen dürfen ohne Begleitung gefahren werden, da der junge Fahrer das Mindestalter für diese Klassen bereits erreicht hat.

Ab dem 18.Geburtstag kann der junge Fahrer mit der Prüfbescheinigung, ohne Begleitperson 3 Monate fahren. Innerhalb dieser Zeit muss die Bescheinigung bei der Fahrerlaubnisbehörde gegen den regulären Führerschein eingetauscht werden.

Begleitfahrten

Bei jeder Fahrt muss die Begleitperson anwesend sein. Dass sowohl für den jungen Fahrers auch für die Begleitperson Alkohol und Drogen tabu sind, versteht sich von selbst!

...und da die Fronten jetzt geklärt sind, auf was wartet Ihr… Los geht’s!

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